Die zunehmende Komplexität und der immer höhere Strukturierungsgrad von Finanzprodukten - und Transaktionen führt oft zu einem suboptimalen oder falschen Einsatz von Produkten im Rahmen von Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. Nicht selten erfolgen daraus auch unvorhergesehene und unerwartete Verluste, die auf den unsachgemäßen Einsatz von Finanzprodukten oder falsche Aufklärung im Vorfeld der Investition bzw. Transaktion zurückzuführen sind.

Als Folge davon sind zunehmend juristische Auseinandersetzungen im Rahmen von Vermögensschäden und Insolvenzen zu verzeichnen. Die rechtliche Beurteilung der Sachlage wird durch den eingeschalteten Rechtsanwalt vorgenommen. Die fachliche Beurteilung wird dabei mitunter vernachlässigt. Dies führt unweigerlich zu einem erhöhten Prozessrisiko, wenn eine Beweisaufnahme durch das Gericht angeordnet wird, oder wichtige Sachverhalte aufgrund der Komplexität der Materie nicht erkannt und vorgetragen werden.

Dieses Risiko lässt sich im Vorfeld einer Auseinandersetzung durch Hinzuziehung eines Sachverständigen minimieren.

Der Sachverständige kann durch die fachliche Beurteilung der Sachlage bei der Beweisführung helfen und den Vermögensschaden realistisch bewerten. Ein, im Vorfeld der möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung, erstelltes Gutachten, auf das sich der Anwalt stützen kann, wird die Bereitschaft der Gegenpartei zu einer außergerichtlichen Einigung erhöhen.